# BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz)

- Link: https://www.renatoo.de/definition/bfsg/
- Veröffentlicht: 2026-10-30T19:09:35+01:00
- Autor: Renato Jagarcic

## Was bedeutet BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz)?

Betroffen sind unter anderem Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr
für Verbraucher, also etwa Onlineshops, Buchungs- und Bestellstrecken. Kleinstunternehmen
mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz
oder Bilanzsumme sind bei Dienstleistungen ausgenommen.

Technisch orientiert sich die Umsetzung an der Norm EN 301 549 und damit an den 
WCAG.

## Warum ist das für Ihre Website wichtig?

Wer unter das Gesetz fällt und es nicht umsetzt, riskiert Maßnahmen der Marktüberwachung
und Abmahnungen. Ob Ihr Betrieb betroffen ist, sollten Sie im Zweifel rechtlich 
prüfen lassen. Wir sind keine Rechtsanwälte, setzen die technische Barrierefreiheit
aber um.

**Mehr dazu:** [Barrierefreies Webdesign](https://www.renatoo.de/barrierefreies-webdesign/)·
[BFSG 2026: abmahnsicher](https://www.renatoo.de/bfsg-2026-abmahnsicher/)

**Verwandte Begriffe:** [WCAG](https://www.renatoo.de/definition/wcag/) · [Alt-Text](https://www.renatoo.de/definition/alt-text/)
