Öffnet in einem neuen Tab

Lexikon

Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) regelt nach Art. 28 DSGVO, wie ein Dienstleister personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeiten darf.

Was bedeutet Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)?

Typische Auftragsverarbeiter einer Website sind der Hoster, ein Newsletter-Dienst oder ein externes Analyse-Tool. Der Vertrag legt fest, welche Daten verarbeitet werden, wie sie geschützt sind und was nach Vertragsende mit ihnen passiert.

Warum ist das für Ihre Website wichtig?

Schon ein Kontaktformular verarbeitet personenbezogene Daten. Fehlt der AVV mit dem Hoster, ist das ein vermeidbarer Datenschutzverstoß. Seriöse deutsche Anbieter stellen den Vertrag meist direkt im Kundenbereich bereit. Wir sind keine Rechtsanwälte, weisen aber bei jedem Projekt darauf hin.

Mehr dazu: Hosting-Beratung

Verwandte Begriffe: Webhosting · SSL-Zertifikat

Erstberatung

Lassen Sie uns über Ihr Projekt sprechen

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir Ziele, Umfang und Budget. Danach erhalten Sie ein schriftliches Festpreisangebot, ohne versteckte Kosten. Ich melde mich innerhalb von 24 Stunden.

[email protected] · Kneippstr. 1, 69429 Waldbrunn