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Lexikon

BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz)

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet seit dem 28. Juni 2025 viele Unternehmen, bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten.

Was bedeutet BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz)?

Betroffen sind unter anderem Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr für Verbraucher, also etwa Onlineshops, Buchungs- und Bestellstrecken. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme sind bei Dienstleistungen ausgenommen.

Technisch orientiert sich die Umsetzung an der Norm EN 301 549 und damit an den WCAG.

Warum ist das für Ihre Website wichtig?

Wer unter das Gesetz fällt und es nicht umsetzt, riskiert Maßnahmen der Marktüberwachung und Abmahnungen. Ob Ihr Betrieb betroffen ist, sollten Sie im Zweifel rechtlich prüfen lassen. Wir sind keine Rechtsanwälte, setzen die technische Barrierefreiheit aber um.

Mehr dazu: Barrierefreies Webdesign · BFSG 2026: abmahnsicher

Verwandte Begriffe: WCAG · Alt-Text

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